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Zum schweizerischen "ordre public" gehört Art. 2 lit. a IRSG (BGE 126 II 324 E. 4c S. 327 mit Hinweisen). Danach wird einem Ersuchen um Zusammenarbeit in Strafsachen nicht entsprochen

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11. März 11

Rechtshilfe und Auslieferung

1C 513/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Rechtshilfe und Auslieferung·DE·29 min·1
Teilweise Abweisung